Begleitperson – Anforderungen & Voraussetzungen
Begleitperson zum Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 zeichnet sich dadurch aus, dass der Fahrer nicht alleine auf den Straßen unterwegs sein darf als Führer eines Pkw. Er muss jederzeit, wenn er ein Fahrzeug, für das eine Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B benötigt, fährt, eine Begleitperson bei sich haben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Person als Begleitung zählt, die einen Führerschein der Klasse B hat. Dem hat der Gesetzgeber, berechtigterweise, gleich bei der Niederlegung des Gesetzes für den Führerschein mit 17, einen Riegel vorgeschoben und einige Regeln festgelegt, aus welchen hervorgeht, welche Bedingungen gegeben sind, um überhaupt eine Begleitperson für das Begleitende Fahren sein zu können.
So fängt es schon beim Alter an. Da die Fahreranfänger im Alter zwischen 18 und 25 immer noch und immer wieder zur gefährdetsten und auch zur gefährlichsten Fahrergruppe in unserem Land gehören, wurden diese von vorne herein gleich als Begleitperson ausgeschlossen. Beim Begleitenden Fahren als eingetragener Mitfahrer darf nur eine Person in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen werden, die mindestens 30 Jahre alt ist.
Dazu kommt die Fahrpraxis, auch ein wesentlicher Punkt. Ohne Erfahrung ist man zur Begleitperson nicht geeignet beim Führerschein mit 17. Deshalb werden mindestens fünf Jahre unfallfreies Fahren (durchgehend!) vorausgesetzt, um als Begleitperson in die Fahrerlaubnis eingetragen werden zu können.
Und auch die Punktekartei in Flensburg ist ein wichtiger Faktor bei der Erlaubnis, beim Begleitenden Fahren den Fahrer als Begleitperson unterstützen zu dürfen. Wer mehr als drei eingetragene Punkte hat im Verkehrszentralregister in Flensburg, wichtig ist dabei der Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfungsbescheinigung für den Fahranfänger. Natürlich ist es nicht gerade wünschenswert, während der Zeit als Begleitperson Punkte anzusammeln wegen Verstößen gegen die StVO, die Straßenverkehrsordnung, da man beim Begleitenden Fahren zugleich eine Vorbildfunktion für den minderjährigen Fahrer inne hat.
Es dürfen maximal fünf Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Dies sollte bedacht werden und vor allem gut durchdacht, wen man den gerne als Begleitperson bei sich haben möchte beim Begleiteten Fahren und wem man vor allem genug vertraut. Denn eines sollte eine Begleitperson beim Führerschein mit 17 ganz sicher nicht tun: In das Lenkrad des Fahrzeugführers greifen. Auch wenn dieser noch minderjährig ist, die Begleitperson ist NICHT der Fahrlehrer, dieser wird nicht mehr benötigt, da die Praktische Prüfung ja bereits bestanden wurde. Den jeweiligen Begleitpersonen sollte dies VOR dem Eintragen in die Prüfungsbescheinigung klar sein, damit es während den Fahrten nicht zu Streitigkeiten deswegen kommt. Denn genau das soll nämlich nicht sein, es stresst den Fahrer und beruhigt ihn nicht – was eigentlich eine der Aufgaben der Begleitperson sein sollte. Ein Seitenspiegel für den besseren Einblick der Begleitperson kann jedoch angebracht werden, hier ist jedoch abzuklären, in wie weit dies bei dem betreffenden Fahrzeug, das gefahren werden soll, überhaupt erlaubt ist.