Alleine Fahren
Erwischt Führerschein mit 17
Der Führerschein mit 17 ist eine schöne Sache – wenn man sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält. Und eine davon ist eben, dass immer eine Begleitperson dabei sein muss, wenn man fährt. Es sei denn, es gibt eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur sehr sehr selten erteilt wird.
Deshalb heißt das: Wer den Führerschein mit 17 gemacht hat, der muss auch wirklich Begleitet fahren und darf nicht alleine durch die Gegend brausen. Tut man das dennoch, wird es bitter. Denn: Die Prüfungsbescheinigung, der Nachweis, dass man Fahren darf, ist dann weg. Zusätzlich kann der Führerschein mit 17 dann nicht in einen EU-Kartenführerschein der Klasse B umgetauscht werden am 18. Geburtstag, sondern die Sache ist dann erst mal gelaufen. Zusätzlich gibt es vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, in der so genannten Punktekartei also und es ist ein Bußgeld zu zahlen in Höhe von 150,- Euro. Außerdem muss nach dem Verlust der Prüfungsbescheinigung ein Aufbauseminar besucht werden, um noch einmal die Möglichkeit zu bekommen, den Nachweis zu erlangen, dass man sich seines Fehlverhaltens im Sinne der Straßenverkehrsordnung, der StVO, bewusst ist.
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Führerschein mit 17 erwischt – alleine gefahrenEs ist auf jeden Fall davon abzuraten, alleine zu fahren mit dem Führerschein mit 17, und wenn es nur ein paar Meter ist. Man begeht, wenn man keine Ausnahmegenehmigung dafür hat, einen klaren Verstoß gegen die StVO, da gibt es dann auch kein Bitten und kein Betteln. Dies ist ein so schwerwiegender Verstoß, dass mit sofortiger Wirkung die Prüfungsbescheinigung abzugeben ist. Man sollte hier auch nicht mit dem Schicksal spielen und sagen, ach es ist doch nur dieses eine Mal. Sollte dabei dann etwas passieren, ist nicht nur die Prüfungsbescheinigung weg, sondern in dem Moment, in dem man alleine fährt ohne Begleitperson und ohne Ausnahmegenehmigung, ist zugleich auch der Versicherungsschutz durch die Kfz Haftpflicht flöten. Und sollte es dann zu einem Schaden kommen, kann das sehr sehr teuer werden – und wird dann auch nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen. Dessen muss man sich immer bewusst sein bei einem solch schwerwiegenden Verstoß gegen die rechtlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. |